Die Auswirkungen der Klimakrise sind weitreichend und bereits überall spürbar. Die Bundesrepublik Deutschland hat den von der Klimakrise betroffenen Menschen eine Schutzpflicht – der sie jetzt auch in einem Förderprogramm nachkommt:

Soziale Einrichtungen, die die Betreuung und Versorgung von besonders schutzwürdigen Personengruppen übernehmen, stehen dadurch vor erheblichen Herausforderungen und müssen sich, zwangsläufig, mit den Folgen der Klimakrise auseinandersetzen.

Aber genau hier fehlt es an Finanzmitteln und Personal, um Maßnahmen in die Wege zu leiten. Die Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ setzt hier an, um besonders nachhaltige Lösungen zu unterstützen.

 

Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen und Kirchengemeinden) sowie gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts (z.B. Wohlfahrtsverbände).

Was wird gefördert?  Vorbildhafte Modellvorhaben zu Klimaanpassungsmaßnahmen, sprich: Vorhaben mit einem systematischen Ansatz zur Klimaanpassung, naturbasierte Lösungen und solche mit einer überregionalen Wirkung. Es gibt 3 Förderschwerpunkte:

  1. Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise
  2. Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise
  3. Übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“

Wie hoch ist die Förderung? Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80% bei öffentlich-rechtlich organisierten sozialen Einrichtungen und sogar bis zu 90% bei finanzschwachen Kommunen oder gemeinnützigen Einrichtungen. Bei den o. g. Förderschwerpunkten sind die maximale Höhe der Zuwendungen wie folgt:

  1. bis max.  70.000 €
  2. bis max. 500.000 €
  3. bis max. 175.000 €

Wo muss ich meinen Antrag stellen? Bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Hier finden Sie auch alle weiteren relevanten Informationen und Dokumente zum Download für den Antrag.

Bis wann muss ich den Antrag stellen? Die Förderung kann bis zum 15. August 2023 beantragt werden!

 

Wenn Sie einen Antrag stellen möchten und unsere Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, sich direkt an uns zu wenden unter info@wirtschaftsfoerderung-lkwf.de. Wir freuen uns über Ihre Nachricht!