Sie sind ein landwirtschaftlicher Betrieb und wollen in die regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen für Ihre Produkte investieren? Dann ist das Förderprogramm für regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen genau das richtige für Sie!

Ziel dieses des Förderprogramms ist es, die Resilienz regionaler Strukturen zu verbessern, sowie die Verbesserung des Tierwohls und den Ausbau der ökologischen Landwirtschaft!

Wer wird gefördert? Landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die Kleinst- oder Kleinunternehmen aus Niedersachsen sind.

Was wird gefördert?  Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen ökologisch und konventionell produzierter landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Ausgaben für mobile Molkereien, mobile Schlachtanlagen und deren Kühlungs- und Weiterverarbeitungseinrichtungen.

Wie hoch ist die Förderung? Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Mindestförderbetrag muss bei 5.000 Euro liegen und die maximale Zuwendungshöhe beträgt 100.000 Euro.

Wo muss ich meinen Antrag stellen? Bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Hier finden Sie auch alle weiteren relevanten Informationen und Dokumente zum Download für den Antrag.

Bis wann muss ich den Antrag stellen? Nächster Stichtag ist der 01. Juni 2023.

Wenn Sie einen Antrag stellen möchten und unsere Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, sich direkt an uns zu wenden unter info@wirtschaftsfoerderung-lkwf.de. Wir freuen uns über Ihre Nachricht!